Spesenblatt für die Obwaldner Frauengemeinschaften, um Reisespesen zu Kursen und Veranstaltungen des SKF vom Weiterbildungsfonds des FB Obwalden zurückzufordern.

Das Formular kann auch als Muster für ein eigenes, vereinsinternes Dokument verwendet werden.

Richtlinien Spesenreglement

 

1. Wer hat Anspruch auf Spesen

 

1.1. Vorstandsmitglieder

1.2. Mitglieder verbandseigener Arbeitsgruppen, Kommissionen etc.

1.3. Vertreterinnen des Verbandes in anderen Organisationen,

       sofern die Spesen nicht von der entsprechenden Organisation

       vergütet werden.

2. Was wird entschädigt

 

2.1. Reisespesen zur Teilnahme an Kursen des SKF und weiteren

       Tagungen und Konferenzen des SKF (Delegiertenversammlung,

       Impulstagung, Herbstkonferenz, Einführungstag für neue

       Vorstandsfrauen)

2.2. Die kostengünstigste Variante

3. Wie wird vergütet

 

Vergütung für eine Person kann an die Kursteilnehmerin direkt erfolgen. Vergütungen für mehrere Teilnehmerinnen erfolgen gesammelt an den Verein. Der Verein übernimmt die Rückvergütung an die betreffenden Frauen.

Eingabefrist: Mitte Dezember

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