Neues Datenschutzgesetz nDSG
Das totalrevidierte schweizerische Datenschutzgesetz (nDSG) tritt per 1. September 2023 in Kraft. Das neue DSG betrifft auch Vereine.
Mit dem nDSG kommen keine spezifischen Bestimmungen, die nur für Vereine gelten. Es ist nicht erforderlich, dass Mitglieder beim Inkrafttreten des Gesetzes extra informiert werden müssen.
Allerdings ist es für alle Vereine notwendig:
Infos für die Ortsvereine des Frauenbund Schweiz: www.frauenbund.ch
Freitag, 16. Oktober 2026
«Künstliche Intelligenz» mit Danielle Cotten, Stansstad
Mittwoch, 11. November 2026
Besinnungstag für Witwen und allein-stehende Frauen, Hotel Metzgern, Sarnen
